Gemäß Senatsverordnung:

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)  vom 14. März 2020 

sind sämtliche Sportveranstaltungen auf allen öffentlichen und nichtöffentlichen Sportanlagen untersagt. Gleichzeitig gilt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 50 Teilnehmenden. Dies gilt vorerst bis einschließlich 19. April 2020.

Daher müssen wir leider den Frühjahrs – Cup 2020 absagen. Wir danken allen Seglern für ihre Meldung, alle bereits gezahlten Meldegelder werden zurückgezahlt.

Jan Prockat 

Sportwart YCBG 

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