An den letzten Tagen gab es einige verwirrende Meldungen über die Nutzung der Vereine, die Möglichkeiten Segeln zu gehen und an seinem Boot zu bauen.

Hintergrund war eine etwas voreilige Bekanntmachung der Wasserschutzpolizei am letzten Wochenende. Diese war jedoch nicht mit der Senatsverwaltung abgestimmt. Nun hat die Polizei ihre „Lockerungen“ wieder korrigiert.

Somit ändert sich für unser Verhalten im Verein NICHTS! Der Verein ist weiterhin GESPERRT!

Hier ein Auszug aus den aktuellen Informationen der Wasserschutzpolizei:

Ist es zulässig, individuellen Wassersport (z.B. Segeln, Motorbootfahren, Paddeln, Rudern etc.) zu betreiben, wenn das Sportboot

b)   bei einem Wassersportverein seinen Liegeplatz hat?

Nein, aus Gründen der Kontrollierbarkeit ist dies nicht zulässig.

Dürfen Arbeiten als Privatpersonen am und rund um das Boot durchgeführt werden, wenn diese

  1. auf dem Gelände eines Wassersportvereins stattfinden?

Nein, aus Gründen der Kontrollierbarkeit ist dies nicht zulässig.

Hier die komplette Information der Wasserschutzpolizei.

Und wer erwischt wird, kann hier gleich mal nachlesen, was das Vergehen kostet.

Weitere Informationen entnehmt bitte der Seite des Berliner Segler-Verbandes.

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